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Helene Schönfeld, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die russische Sprache.
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Wissenswertes über Dolmetscher und Übersetzer


Berufsbezeichnung und Unterschiede.
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Schlüsselworte:
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Vollmacht.

Dolmetscher helfen Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Sprache sich mündlich zu verständigen. Sie übersetzen auf Konferenzen, Tagungen, während Gesprächen und Gerichtsverhandlungen, bei Verhandlungen und zu anderen Gelegenheiten.
Übersetzer übertragen Texte in eine fremde Sprache oder aus einer fremden Sprache in ihre Muttersprache. Sie helfen Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Sprache sich schriftlich zu verständigen. Die Berufsbezeichnungen "Dolmetscher" und "Übersetzer" sind in Deutschland leider gesetzlich nicht geschützt. So darf sich heute jeder, der meint, übersetzen zu können, "Übersetzer" nennen. Für Sie als Auftraggeber heißt es: "Gut prüfen, bevor man eine Übersetzung in Auftrag gibt". So werden z. B. Übersetzungen, die nicht von einem öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt wurden, von den Behörden nicht anerkannt. Ob die Richtigkeit dieser Übersetzung dann von einem in Deutschland öffentlich bestellten Übersetzer beglaubigt wird, ist mehr als fraglich. Häufig bleibt nichts anderes übrig, als die Urkunde noch einmal von einem zugelassenen Übersetzer übersetzen zu lassen.

Was ist "öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher/Übersetzer".

Aufgrund des bayerischen Dolmetschergesetzes werden in Bayern für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscher und Übersetzer von den Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Die öffentliche Bestellung ist an eine Reihe Voraussetzungen gebunden. Die öffentlich bestellten Übersetzer dürfen ihre Übersetzungen beglaubigen. Wenn Sie also Übersetzungen Ihrer Dokumente für behördliche Zwecke benötigen, sollten Sie diese von einem öffentlich bestellten Übersetzer anfertigen und beglaubigen lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie von den deutschen Behörden nicht anerkannt werden.

Was ist eine ISO-Norm?

ISO ist ein internationaler Standard für Translation von Buchstaben in das Lateinische oder wieder zurück, mit Hilfe diakritischer Zeichen. Für die Russische Sprache gilt die ISO R9/
1995.

Was ist eine Apostille und wo bekommt man diese?

Im Ausland werden deutsche Urkunden oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist. Hierzu gibt es zwei international angewandte Beglaubigungsverfahren - die "Apostille" und die "Legalisation". Die "Apostille" nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung. Sie tritt nur bei den Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, an die Stelle der "Legalisation" und bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist. Beachten Sie bitte, dass bei den oben genannten Beglaubigungsverfahren immer die Unterschrift des jeweiligen Beamten beglaubigt wird. Die Dokumente müssen darum grundsätzlich unterschrieben sein, wenn diese beglaubigt werden sollen. Die Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden erfolgt durch die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Informationen über die in Ihrem Fall zuständige Beglaubigungsbehörde bekommen Sie beim Aussteller der jeweiligen Urkunde.

Die für Sie zuständige Regierung finden Sie hier:

Auflistung der jeweiligen
Beglaubigungsbehörden als PDF < Klick

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der Dolmetscher und Übersetzer e.V.
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