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Helene Schönfeld, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die russische Sprache.
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Der Preis für eine Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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Vollmacht.

Fachübersetzungen sind teurer als allgemein sprachliche Übersetzungen, Übersetzungen von Fließtext im Wordformat sind günstiger als beispielsweise Übersetzungen der in Papierform vorgelegen, mit zahlreichen Tabellen versehenen Texte. Daher lässt sich oft der Preis für eine Übersetzung nicht pauschal festlegen.

In der Regel berechne ich mein Honorar für die Übersetzungen nach der Anzahl der sogenannten Normzeilen des Zieltextes. Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge inkl. Leerzeichen.

Je nach Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes liegt der Zeilenpreis einer Übersetzung zwischen € 0,70 bis € 1,50.

Maßgebend für die Berechnung sind:
– die Sprachrichtung
– der Arbeitsaufwand (Nachfragen, Recherchieren im Internet,
   Klärung von Abkürzungen, erforderliche Formatierungen usw.)
– der Schwierigkeitsgrad (allgemein verständlicher Text oder Fachtext)
– das Format, in welchem der zu übersetzende Text zur Verfügung gestellt wurde
   (Word, PDF, handschriftlicher Text oder Tabellen)
– der Liefertermin
– die tatsächliche Länge der fertigen Übersetzung (computergezählt).

Für beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden, Apostillen, Diplomen, Zeugnissen, Aufenthaltstiteln, Meldebescheinigungen, Scheidungsurteilen, Pässen, o. ä., berechne ich einen Pauschalpreis, der je nach dem Umfang der Übersetzung zwischen € 10,00 bis € 100,00 liegen kann.


Die Beglaubigung ist im Preis inbegriffen.

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß § 19 Abs. 1 UStG; ohne Umsatzsteuerausweis.
Gerne unterbreite ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.


Rufen Sie mich einfach an oder senden Sie bitte Ihre Anfrage per Email (siehe "Kontakt").

Registriertes Mitglied im Bundesverband
der Dolmetscher und Übersetzer e.V.
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